Die Krankenkasse bezahlt für die Abklärung, Körper- und Behandlungspflege aus der Grundversicherung rund 90% der Leistungen
Dienstleistungen der Hauswirtschaft, Ernährung und Betreuung werden teilweise von der Zusatzversicherung (wenn vorhanden) übernommen
Hilflosenentschädigung kann bei der IV/AHV-Stelle beantragt werden, wenn
- wesentliche Verrichtungen in den alltäglichen Lebensverrichtungen dauernd durch Drittpersonen übernommen werden müssen
- die Hilflosigkeit ununterbrochen mindestens 1 Jahr gedauert hat
Prüfen Sie den Anspruch auf Ergänzungsleistungen, wenn Sie ein kleines Renteneinkommen haben.